Eine Daimler-Abteilungsleiterin klagte auf Gleichbehandlung bei der Bezahlung. Das Bundesarbeitsgericht gab ihr im Wesentlichen Recht.

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    4 days ago

    Daimler-Anwältin:

    “Es kann nicht sein, dass alle mit den Spitzenverdienern gleich behandelt werden”. Im Fall der Klägerin sei die Schlechterbezahlung gerechtfertigt. Sie habe „im Quervergleich nicht so gut performt“ und auch weniger verdient als der Mittelwert der weiblichen Abteilungsleiter.

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    Für eine Klage reiche es aus, einen besser verdienenden Kollegen mit gleichwertiger Arbeit zu benennen […] In diesem Fall greife die Vermutung einer Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Der Arbeitgeber könne diese Vermutung nur entkräften, wenn er sachliche Gründe für die Ungleichbehandlung nachweise. Gelingt ihm das nicht, habe die Frau Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie der Mann.

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