Eine Daimler-Abteilungsleiterin klagte auf Gleichbehandlung bei der Bezahlung. Das Bundesarbeitsgericht gab ihr im Wesentlichen Recht.
Eine Daimler-Abteilungsleiterin klagte auf Gleichbehandlung bei der Bezahlung. Das Bundesarbeitsgericht gab ihr im Wesentlichen Recht.
Daimler-Anwältin:
?
???
Aber das ist ja der Punkt. Eine Vergleichsperson reicht, es braucht nicht mehrere. Und ab dem Moment muss der Arbeitgeber begründen. Das ist gut für Arbeitnehmer:innen, aber kein Freibrief.
hier etwas juristischer ausgeführt: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/8azr30024-bag-equal-pay-gleichberechtigung-diskriminierung