Eine Daimler-Abteilungsleiterin klagte auf Gleichbehandlung bei der Bezahlung. Das Bundesarbeitsgericht gab ihr im Wesentlichen Recht.
Eine Daimler-Abteilungsleiterin klagte auf Gleichbehandlung bei der Bezahlung. Das Bundesarbeitsgericht gab ihr im Wesentlichen Recht.
Aber das ist ja der Punkt. Eine Vergleichsperson reicht, es braucht nicht mehrere. Und ab dem Moment muss der Arbeitgeber begründen. Das ist gut für Arbeitnehmer:innen, aber kein Freibrief.
hier etwas juristischer ausgeführt: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/8azr30024-bag-equal-pay-gleichberechtigung-diskriminierung