Ein Paar, das eine Flugreise wegen einer Zugverspätung absagen musste, hat keinen Anspruch auf Erstattung. Laut Gericht hätte es die Unzuverlässigkeit der Bahn einplanen müssen.

  • pistonfish@feddit.org
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    10 days ago

    Die gewählte Bahn sollte planmäßig um 9:18 am Flughafen ankommen und der Abflug um 11:50 stattfinden? Wenn wir davon ausgehen, dass der Check-In 30 Minuten vor Abflug endet haben die einen Puffer von ca. 2 Stunden gehabt. In welcher Welt soll man bitte davon ausgehen, dass das knapp sei? Was ein Schwachsinn. Ich erwarte, doch einfach, dass die Bahn, die um 9:18 da sein sollte auch um 9:18 da ist. Dass das nicht funktioniert hat liegt doch nicht in der Verantwortung der Reisenden.

    • trolske@feddit.org
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      10 days ago

      Laut Tagesschau war Teil der Begründung, dass die Empfehlung (vom Reiseveranstalter glaube ich) 3h vor Abflug bei Reisen außerhalb der EU ist.
      Die gewählte Verbindung wäre 2.5h vorher oder sowas da gewesen.
      Mich wundert wirklich, wie die Entscheidung gewesen wäre, wenn die 3h eingehalten worden wären.

    • Ephera@lemmy.ml
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      10 days ago

      Naja, es geht ja nicht darum, ob es in der Verantwortung des Reisenden liegt, sondern ob der Reiseveranstalter in der Schuld steht. Und plump betrachtet, hat der Reiseveranstalter eben angewiesen, dass man drei Stunden früher da sein sollte. Wenn solche Weisungen missachtet werden, dann kann der Reiseveranstalter irgendwo auch nicht viel machen.

      Man könnte natürlich eine Grundsatzdiskussion aufmachen, wie viel früher so ein Reiseveranstalter einen antanzen lassen darf. Ist ja auch nicht sinnvoll, dass man theoretisch im Flughafenhotel übernachten müsste, nur damit der Reiseveranstalter rechtlich abgesichert ist.
      Aber bei 3 Stunden Anfahrtsstrecke ist ein Puffer von 3 Stunden wahrscheinlich auch noch nicht genug übertrieben, dass man das einfach wegdiskutieren könnte.