Die Mohrenstraße in Berlin darf wie geplant umbenannt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden. Der Bezirk Mitte hatte Beschwerde gegen den Eilantrag einer Bürgerinitiative eingereicht, die die Umbenennung stoppen wollte.
Seit wann kann man überhaupt gegen die Umbenennung von Straßen klagen?
Die Post wird weiterhin bei angegebener alter Adresse korrekt zustellen, GPS-Kartenanbieter werden die Umbenennung anzeigen und die Adresse korrekt ermitteln und Werbematerial, wie Flyer mit Adresse kann zukünftig angepasst werden. In kurz - es gibt offensichtlich keine negativen Auswirkungen, ausgenommen geringfügige und kurzfristige, durch eine Straßenumbenennung.
Wie kann solch Klagen überhaupt in Erstinstanz statt gegeben werden anstatt sie abzuweisen?
Es sei nicht ersichtlich, dass sich in den Klageverfahren an der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Straßenumbenennung etwas ändern werde - zumal die gerichtliche Überprüfung einer Straßenumbenennung nach dem Berliner Landesrecht stark eingeschränkt sei, so das OVG weiter.
Die Bürgerinitiative hat halt erstmal „Halt stop!” gerufen, damit nicht Tatsachen geschaffen werden, bevor eine spätere Klage verhandelt wurde. Das OVG hat dann entschieden, dass eine etwaige Klage eh keine Aussicht auf Erfolg hätte und hat den Bezirk Mitte gewähren lassen.
Zuvor hatte eine Bürgerinitiative mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht die Umbenennung in Anton-Wilhelm-Amo-Straße gestoppt.
Wieso hat das Verwaltungsgericht dem überhaupt stattgegeben? Dass das OVG die Klage ablehnt muss ja in erster Instanz erst Mal die Klage akzeptiert werden.
Aber dann muss ich meinen Falke Falt-Stadtplan von 1984 erneuern.
- Irgendein Opa am anderen Ende der Republik, der eh nie mehr in Berlin sein wird, aber wegen solcher Umbenennungen jetzt gezwungen ist, Faschisten zu wählen. Danke, Merkel!
Seit wann kann man überhaupt gegen die Umbenennung von Straßen klagen?
Die Post wird weiterhin bei angegebener alter Adresse korrekt zustellen, GPS-Kartenanbieter werden die Umbenennung anzeigen und die Adresse korrekt ermitteln und Werbematerial, wie Flyer mit Adresse kann zukünftig angepasst werden. In kurz - es gibt offensichtlich keine negativen Auswirkungen, ausgenommen geringfügige und kurzfristige, durch eine Straßenumbenennung.
Wie kann solch Klagen überhaupt in Erstinstanz statt gegeben werden anstatt sie abzuweisen?
Steht ziemlich genau so im Artikel:
Die Bürgerinitiative hat halt erstmal „Halt stop!” gerufen, damit nicht Tatsachen geschaffen werden, bevor eine spätere Klage verhandelt wurde. Das OVG hat dann entschieden, dass eine etwaige Klage eh keine Aussicht auf Erfolg hätte und hat den Bezirk Mitte gewähren lassen.
Ich meinte eigentlich den Teil:
Wieso hat das Verwaltungsgericht dem überhaupt stattgegeben? Dass das OVG die Klage ablehnt muss ja in erster Instanz erst Mal die Klage akzeptiert werden.
- Irgendein Opa am anderen Ende der Republik, der eh nie mehr in Berlin sein wird, aber wegen solcher Umbenennungen jetzt gezwungen ist, Faschisten zu wählen. Danke, Merkel!