Die Mohrenstraße in Berlin darf wie geplant umbenannt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden. Der Bezirk Mitte hatte Beschwerde gegen den Eilantrag einer Bürgerinitiative eingereicht, die die Umbenennung stoppen wollte.
Zuvor hatte eine Bürgerinitiative mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht die Umbenennung in Anton-Wilhelm-Amo-Straße gestoppt.
Wieso hat das Verwaltungsgericht dem überhaupt stattgegeben? Dass das OVG die Klage ablehnt muss ja in erster Instanz erst Mal die Klage akzeptiert werden.
Ich meinte eigentlich den Teil:
Wieso hat das Verwaltungsgericht dem überhaupt stattgegeben? Dass das OVG die Klage ablehnt muss ja in erster Instanz erst Mal die Klage akzeptiert werden.