• bleistift2@sopuli.xyz
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    27 days ago

    Steht ziemlich genau so im Artikel:

    Es sei nicht ersichtlich, dass sich in den Klageverfahren an der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Straßenumbenennung etwas ändern werde - zumal die gerichtliche Überprüfung einer Straßenumbenennung nach dem Berliner Landesrecht stark eingeschränkt sei, so das OVG weiter.

    Die Bürgerinitiative hat halt erstmal „Halt stop!” gerufen, damit nicht Tatsachen geschaffen werden, bevor eine spätere Klage verhandelt wurde. Das OVG hat dann entschieden, dass eine etwaige Klage eh keine Aussicht auf Erfolg hätte und hat den Bezirk Mitte gewähren lassen.

    • yetAnotherUser@discuss.tchncs.de
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      3
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      27 days ago

      Ich meinte eigentlich den Teil:

      Zuvor hatte eine Bürgerinitiative mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht die Umbenennung in Anton-Wilhelm-Amo-Straße gestoppt.

      Wieso hat das Verwaltungsgericht dem überhaupt stattgegeben? Dass das OVG die Klage ablehnt muss ja in erster Instanz erst Mal die Klage akzeptiert werden.