• General_Effort@lemmy.world
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    21 days ago

    Moment mal. In Art. 3 GG steht (seit 1994) ausdrücklich:

    Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    Es hat sich auch einiges getan. Aber natürlich gibt es immer noch viele Barrieren. Und weil den Betroffenen Geld und Kraft fehlt, sich zu ihrem Recht zu verhelfen, fordert man ein Recht auf analoges Leben. Da musst du mal erklären, wo da irgendein Zusammenhang ist.

    Ich erwarte, dass so ein Analogrecht Behinderten eher schadet. Das kommt natürlich auf die genaue Umsetzung an.