Also nochmal im Detail: Kai Uwe Steck war an einem Steuerraub von 428 Millionen Euro beteiligt – und kommt mit einer Bewährungsstrafe und einer Rückzahlung von nur 23,6 Millionen Euro davon. Er hat über Jahre hinweg Millionen vom Staat und seinen Bürgerinnen und Bürgern geklaut – trotzdem hat er weniger Gefängniszeit zu befürchten als jemand, der aus der Not heraus Waren im Wert von wenigen Euros Klaus.
Bewährung bei Taten in dieser Größenordnung geht gar nicht.
Ich verstehe nicht, wie in so einem Fall Bewährung überhaupt begründet werden kann. Cum-Ex war ja kein Ausrutscher, kein “Dumme-Jungen-Streich” und ein Doktor Steck ist sich mit Sicherheit aller möglicher Konsequenzen bewusst gewesen. Das ist einfach nur noch zwei Klassen Rechtssprechung.
Ich verstehe nicht, wie in so einem Fall Bewährung überhaupt begründet werden kann.
Weil Kronzeuge, durch den dann (laut Artikel) >600 Millionen € an hinterzogenen Steuern eingezogen werden konnten.
Wie lange man wohl in den Knast käme, wenn man dem Arschloch einen Fünfer klaute?