Willet sass Ende 2024 während 70 Tagen im Schaffhauser Gefängnis in Untersuchungshaft, da er verdächtigt wurde, in die vorsätzliche Tötung einer 64-jährigen Amerikanerin auf dem Merishauser Randen involviert zu sein. Scheinbare Druckstellen am Hals der Verstorbenen liessen den Verdacht aufkommen, Willet hätte beim Tod der Amerikanerin nachgeholfen.

Der Verdacht hat sich schlussendlich aber nicht erhärtet, weshalb Willet im Dezember 2024 aus der Untersuchungshaft entlassen wurde.

  • CyberEgg@discuss.tchncs.de
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    6 days ago

    Was ist denn mit „sich umbringen”?

    Hat auch nicht gerade einen neutralen Klang, finde ich.

    Und was ist denn an „Selbstmord” stigmatisierend und abwertend?

    Aus Wikipedia:

    Mord steht allgemein für ein vorsätzliches Tötungsdelikt, dem gesellschaftlich ein besonderer Unwert zugeschrieben wird.

    Anders ausgedrückt: ein Mord ist eine zu verabscheuende, nicht zu rechtfertigende (i.d.R. Straf-)Tat.
    Ein Suizid ist keine Straftat und schon gar nichts zu verabscheuendes, sondern für gewöhnlich die verzweifelte Tat einer meist kranken Person, die keinen anderen Ausweg aus ihrem Leid mehr sehen konnte.