Eine klitzekleine Beleidigung und sofort dringt der Staat in die Wohnung ein. Das klingt zunächst nicht nach einer Demokratie, die Meinungsfreiheit zulässt und die Privatsphäre von Bürger*innen in den eigenen vier Wänden schützt. Entsprechend hagelte es nach einem Vorfall rund um den ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck heftige Kritik. Wie berechtigt ist sie?

  • ftbd@feddit.org
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    17 days ago

    Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum so harmlose “Beleidigungen” überhaupt strafbar sind. Wollt ihr mir ernsthaft erzählen, dass jemand in seiner Würde verletzt wird wenn ihn im Internet jemand “Schwachkopf” nennt??

    • macniel@feddit.org
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      17 days ago

      Nene, “Professioneller Schwachkopf” und ja frag ich mich auch warum die Staatsanwaltschaft denkt, dass dies inakzeptabel war und dafür das Image von Habeck schwerer schaden mussten.

      Das bei dem “Täter” dann noch andere Dinge gefunden wurden ist, war ja nicht Auslöser der Durchsuchung. Oder vielleicht war Schwachkopf-Gate auch nur vorgeschoben um die Durchsuchung durchzuführen weil man ein Verdacht hegte.

    • Zacryon@feddit.org
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      16 days ago

      Ich finde Beleidigungen haben in einer zivilen Gesellschaft nichts verloren. Sie sind nicht Ausdruck der eigenen Meinung, sondern zielen darauf ab jemanden zu verletzen. Es gibt neurologische Untersuchungen, die sogar nahelegen, dass beleidigt zu werden ähnliche Reaktionen im Hirn auslöst wie geohrfeigt zu werden. ((Englisch) Frontiers: Verbal insults trigger a ‘mini slap to the face’, finds new research)

      Demnach müssten wir zulassen, dass wir uns gegenseitig ohrfeigen dürfen, wenn wir beleidigen auch tolerieren. Tun wir aber nicht, weil es nicht nur eine Form von Körperverletzung ist, sondern auch herabwürdigend ist. Ergo hat beides für mich nichts in einer friedlichen Gesellschaft verloren, in der wir uns mit Respekt behandeln, selbst wenn wir stark unterschiedlicher Meinung sein sollten.

      Daher finde ich es richtig, wenn Beleidigungen angezeigt werden, egal von wem. Dass darauf Hausdurchsuchungen folgen, finde ich jedoch in der Regel maßlos übertrieben.

      Ein Auge zudrücken kann ich persönlich auch noch, wenn jemand privat, d.h. ohne das an die betroffene Person durchdringen zu lassen, Beleidigungen nutzt, um seinem Ärger Luft zu machen. Zwar ist das streng genommen auch strafbar gemäß Beleidigungsparagraphen, aber solange auf diese verbale Eskalation keine weiteren Eskalationen folgen und es nur ein sehr beschränkter privater Rahmen ist, kann es durchaus dabei helfen eigene Gefühle zu verarbeiten. Es muss meiner Meinung nach halt nur in einer Form passieren, durch die niemand zu schaden kommt.

  • Saleh@feddit.org
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    16 days ago

    Das Problem liegt nicht im Strafantrag, sondern darin, dass die Strafverfolgung unverhältnismäßig war, da sie zu stark in Grundrechte eingegriffen hat, und dass gleichzeitig die Strafverfolgung anderer Internetdelikte, wie zum Beispiel Mobbing, sexuelle Belästigung oder Morddrohungen, viel zu kurz kommt. Polizei und Justiz scheinen unzureichende Vorstellungen darüber zu haben, was in der Strafverfolgung zu priorisieren ist.

    Regeln für jene, nicht für diese…

    Ansonsten galt bei Renate Künast 2019/2020 noch:

    “Drecks Fotze” oder “Schlampe”, so wurde die Grünen-Politikerin Renate Künast von Nutzern auf Facebook heftig beschimpft: Alles zulässige Meinungsäußerungen, die sich eine Politikerin gefallen lassen muss, so hatte das Landgericht (LG) Berlin im September 2019 entschieden.

    Die Entscheidung wurde dann Anfang 2020 revidiert, wie im weiteren Artikel ausgeführt wird, inkl. der Frage, wo eine “Formalbeleidigung” von einer Beleidigung mit Sachzusammenhang abgegrenzt werden muss.

    In dem Artikel von netzpolitik wird die Verschärfung des Paragraphen zur Politikerbeleidigung durch die CDU mit dem Mord an Walter Lübke begründet. Das ist angesichts dessen, wie die CDU/CSU das Andenken an Lübke mit ihrer rechtspopulistischen und rechtsextremen Politik seitdem beschmutzt haben, auch nur zynischer Hohn.