In den Städten Lahr, Freiburg, Offenburg und Kehl stehen immer häufiger Autos, die von den Besitzern zurückgelassen wurden. Sie blockieren dringend benötigte Parkplätze. Wie kommt es dazu und was sind die Risiken dahinter?
Da würde ich widersprechen wollen: Aufgegebene Fahrräder an öffentlichen Fahrradständern sind ein Problem, weil sie die knappen Fahrradständerplätze blockieren. Wenn jemand sein Rad da ankettet und es dann über Jahre verrotten lässt, dann kann der Anschließplatz von keinem anderen mehr genutzt werden. Was dann dazu führt, dass das eigene Rad von Fahrraddieben einfach weggetragen werden kann, weil man es nicht am Bügel anschließen kann.
Das ist jetzt kein Aufruf, direkt jedes Rad nach 2 Tagen zu verschrotten, aber wenn da ein plattes Rad steht mit einer 8, einem aufgeschlitzten Sattel und 2 Monate altem FastFood-Müll im Korb, dann sollte das auch entfernt werden dürfen.
Ich hab geschrieben vor dem Haus und meine damit auf der öffentlichen Straße. Wäre das Rad auf einem privaten Grund, könnte das der Grundstücksbesitzer relativ problemlos entfernen lassen. Aufkleber dran, von wegen dass Fahrrad steht hier ohne Genehmigung und mit einer Frist von wenigen Tagen, es selbst zu entfernen. Die Bahn macht das so auf ihren Bahnhofsgeländen.
Da würde ich widersprechen wollen: Aufgegebene Fahrräder an öffentlichen Fahrradständern sind ein Problem, weil sie die knappen Fahrradständerplätze blockieren. Wenn jemand sein Rad da ankettet und es dann über Jahre verrotten lässt, dann kann der Anschließplatz von keinem anderen mehr genutzt werden. Was dann dazu führt, dass das eigene Rad von Fahrraddieben einfach weggetragen werden kann, weil man es nicht am Bügel anschließen kann.
Das ist jetzt kein Aufruf, direkt jedes Rad nach 2 Tagen zu verschrotten, aber wenn da ein plattes Rad steht mit einer 8, einem aufgeschlitzten Sattel und 2 Monate altem FastFood-Müll im Korb, dann sollte das auch entfernt werden dürfen.
Er hat gesagt, bei ihm am Haus.
Wenn es öffentlichen Platz belegt, kann er die Gemeinde fragen. Wenn es privaten Platz belegt, kann er den Eigentümer fragen.
Das alles gibt ihm kein Recht an fremdem Eigentum.
Ich hab geschrieben vor dem Haus und meine damit auf der öffentlichen Straße. Wäre das Rad auf einem privaten Grund, könnte das der Grundstücksbesitzer relativ problemlos entfernen lassen. Aufkleber dran, von wegen dass Fahrrad steht hier ohne Genehmigung und mit einer Frist von wenigen Tagen, es selbst zu entfernen. Die Bahn macht das so auf ihren Bahnhofsgeländen.