• Zwuzelmaus@feddit.org
    link
    fedilink
    arrow-up
    2
    arrow-down
    5
    ·
    edit-2
    17 days ago

    Er hat gesagt, bei ihm am Haus.

    Wenn es öffentlichen Platz belegt, kann er die Gemeinde fragen. Wenn es privaten Platz belegt, kann er den Eigentümer fragen.

    Das alles gibt ihm kein Recht an fremdem Eigentum.

    • D_a_X@feddit.org
      link
      fedilink
      arrow-up
      7
      ·
      edit-2
      17 days ago

      Ich hab geschrieben vor dem Haus und meine damit auf der öffentlichen Straße. Wäre das Rad auf einem privaten Grund, könnte das der Grundstücksbesitzer relativ problemlos entfernen lassen. Aufkleber dran, von wegen dass Fahrrad steht hier ohne Genehmigung und mit einer Frist von wenigen Tagen, es selbst zu entfernen. Die Bahn macht das so auf ihren Bahnhofsgeländen.