• SapphireSphinx@feddit.orgOP
    link
    fedilink
    arrow-up
    18
    ·
    edit-2
    1 month ago

    Ah, Danke. Das klingt ja erst mal soweit “normal”. Ich hatte schon befürchtet, dass das von der neuen Regierung stammen könnte.

    Ich hoffe nur, dass die sich nicht zu viel Zeit lassen bei Gericht. Denn:

    […] dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einem Urteil nicht als gesichert extremistische Bestrebung beobachten kann

    • macniel@feddit.org
      link
      fedilink
      arrow-up
      17
      ·
      1 month ago

      Aye ich hoffe auch dass die Gerichte hier auf Volldampf arbeitet. Und dass wie auch bei dem Verdacht die AfD in allen Instanzen scheitern wird.

      • Samsy@lemmy.ml
        link
        fedilink
        arrow-up
        2
        ·
        1 month ago

        Das ist ja das schlimme, nicht mal die Vorstufe als Verdachtsfall ist bisher durch alle Instanzen. Klar in jeder bisherigen war man sich einig dass die AfD scheitert, aber jedesmal ging es in die nächst höhere Instanz. AfD sprech ist hierzu, sogar, dass sie ja noch gar nicht verurteilt wurden da die letzte Instanz fehlt.

    • 🦄🦄🦄@feddit.org
      link
      fedilink
      arrow-up
      14
      arrow-down
      1
      ·
      1 month ago

      Bis die Frage juristisch endgültig durch die Instanzen gegangen ist, könnten mehrere Jahre vergehen.

      Joar soviel dazu.

      • federal reverse@feddit.org
        link
        fedilink
        arrow-up
        13
        ·
        1 month ago

        Eine Ausrede mehr für die CxU, sich nicht für ein Prüfungsverfahren einzusetzen. Als die Entscheidung verkündet wurde, hat die Berliner Justizsenatorin das leider genauso schon im DLF angekündigt. :'/

        Eigentlich ist weder das Gutachten noch die Einstufung eine Voraussetzung für ein Überprüfungsverfahren.

          • Quittenbrot@feddit.org
            link
            fedilink
            arrow-up
            3
            ·
            1 month ago

            Ich meine schon die im Artikel erwähnte Stelle:

            […] dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einem Urteil nicht als gesichert extremistische Bestrebung beobachten kann