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    2 days ago

    Asyl ist ein Menschenrecht, festgehalten in Artikel 14 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:

    Artikel 14

    (1) Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

    (2) Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

    Zitat aus der Präambel:

    da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen

    Immer daran denken, warum die Menschenrechte verkündet wurden, und wohin Nichtanerkennung und Verachtung derselben geführt haben.

    • RidderSport@feddit.org
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      2 days ago

      Allerdings sind die ganzen Erklärungen auch nicht mehr als nette Worte. Selbst wenn sie Rechtskraft entfalten würden, was sie in dem Moment tun, wo die Länder die Erklärung in Form eines eigenen Gesetzes verankern. Dies ist immernoch nur einfach (Bundes-) Recht und kann durch konkurrierendes Recht umgangen werden. Eine Gerichtsbarkeit auf internationaler Ebene gibt es nicht

    • bleistift2@sopuli.xyz
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      2 days ago

      Es ist auch nett, dass wir die Ewigkeitsklausel haben

      Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche […] die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

      Die steht übrigens nicht in den Artikeln 1–20, sondern erst in Artikel 79. 🤦

      • RidderSport@feddit.org
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        2 days ago

        Wichti auch: Artikel 1 und 20 nicht 1 bis 20! Ewig geschützt sind also nur die Menschenwürde, die Rechts- und Sozialstaatlichkeit und die Demokratie

      • RidderSport@feddit.org
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        2 days ago

        Es ist herrschende Meinung, dass logischerweise auch die Ewigkeitsklausel unabänderbar ist, ansonsten würde sie ja sinnbefreit sein.

        • bleistift2@sopuli.xyz
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          2 days ago

          „Herrschende Meinung” ist nichts, auf das ich eine Verteidigung gegen die AfD gründen möchte.

          • RidderSport@feddit.org
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            2 days ago

            Ist nen Argument, aber ehrlich gesagt sind wir beim Verfassungsrecht sowieso an dem Punkt, dass du dich entweder dran hältst und das BVerfG das auch durchsetzen kann, die berücksichtigen aber ohnehin auch die herrschende Meinung, oder das BVerfG kann nichts mehr machen und die Verfassung ist ne Sammlung schöner Worte und die Ewigkeitsklausel hättest du genauso wenig aufschreiben müssen wie die Menschenwürde