Auch wenn der deutsche Gesetzestext da etwas klarer ist, würde ich schon einen Vorsatz als essentielles Merkmal aus dem Text entnehmen. Das Gesetz sagt “um sich […] damit unrechtmäßig zu bereichern”. Dort ist eine gewisse Form von Vorsatz drin enthalten. Wenn ich aus versehen etwas einstecken, habe ich die Wegnahme nicht durchgeführt, um mich damit unrechtmäßig zu bereichern.
Es kann sein, dass die Kriterien, um den Vorsatz zu erfüllen, einfacher zu erfüllen sind als in Deutschland, aber das maße ich mir jetzt nicht an darüber eine Entscheidung zu fällen.
die vergleichenden Texte, die ich bei einer Suche gefunden hatte, sagten im wesentlichen aus, dass der Vorsatz in der Schweiz nicht nötig ist.
Aber wie gesagt. IANAL. Ich kann es nicht beurteilen.
Auch wenn der deutsche Gesetzestext da etwas klarer ist, würde ich schon einen Vorsatz als essentielles Merkmal aus dem Text entnehmen. Das Gesetz sagt “um sich […] damit unrechtmäßig zu bereichern”. Dort ist eine gewisse Form von Vorsatz drin enthalten. Wenn ich aus versehen etwas einstecken, habe ich die Wegnahme nicht durchgeführt, um mich damit unrechtmäßig zu bereichern.
Es kann sein, dass die Kriterien, um den Vorsatz zu erfüllen, einfacher zu erfüllen sind als in Deutschland, aber das maße ich mir jetzt nicht an darüber eine Entscheidung zu fällen.