Mieter dürfen ihre Wohnung nicht mit Gewinn untervermieten. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. Wer das trotzdem tut, riskiert die Kündigung durch den Vermieter. Von Egzona Hyseni.
Der Vermieter hat, zumindest theoretisch, das Kapital aufgebracht um das Haus und die Wohnungen zu bauen, und ist auch für die Instandhaltung des Gebäudes verantwortlich und trägt entsprechende finanzielle Risiken. Klar ist das in der Realität eher ein Feigenblatt, eine Wohnung zu vermieten ist im Großteil der Fälle sehr wenig Arbeit und sehr profitabel, aber der Hauptmieter kann nicht einmal das von sich sagen. Er hat gar keine Arbeit, hat kein Kapital und trägt keine Risiken. Und meinte trotzdem er kann 500 € im Monat absieben.
Der Vermieter hat, zumindest theoretisch, das Kapital aufgebracht um das Haus und die Wohnungen zu bauen, und ist auch für die Instandhaltung des Gebäudes verantwortlich und trägt entsprechende finanzielle Risiken. Klar ist das in der Realität eher ein Feigenblatt, eine Wohnung zu vermieten ist im Großteil der Fälle sehr wenig Arbeit und sehr profitabel, aber der Hauptmieter kann nicht einmal das von sich sagen. Er hat gar keine Arbeit, hat kein Kapital und trägt keine Risiken. Und meinte trotzdem er kann 500 € im Monat absieben.
Beim Risiko gebe ich dir recht, aber ‘Kapital haben’ ≠ ‘Wert schaffen’.