Die Untermiete war mehr als doppelt so hoch wie seine eigene Miete: Daher kündigte eine Vermieterin dem Mann seine Wohnung in Berlin. Wegen des Falls ist nun eine offene Frage im Mietrecht höchstrichterlich geklärt.
Rechtlich (zumindest in Österreich) wird unterschieden zwischen “einen Teil der Wohnung untervermieten während der Besitzer dort wohnt” und “die ganze Wohnung untervermieten”.
Ist das nicht, wie die meisten WGs organisiert sind?
Nur wen der Vermieter doof und die Mieter noch doofer sind.
Rechtlich (zumindest in Österreich) wird unterschieden zwischen “einen Teil der Wohnung untervermieten während der Besitzer dort wohnt” und “die ganze Wohnung untervermieten”.
Ich hab die 2. Variante gemeint.