Ihre praktische Bedeutung bleibt jedoch begrenzt, da die Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund des Direktanspruchs den Schaden regelmäßig ohnehin reguliert.
Gänzlich aus der Verantwortung nehmen kann sich der Fahrer grundsätzlich nicht (z.b. grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz), und die anderen Fälle werden üblicherweise von der Versicherung gedeckt.
Naja, der übernächste Satz ist:
Gänzlich aus der Verantwortung nehmen kann sich der Fahrer grundsätzlich nicht (z.b. grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz), und die anderen Fälle werden üblicherweise von der Versicherung gedeckt.