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    21 days ago

    Naja, der übernächste Satz ist:

    Ihre praktische Bedeutung bleibt jedoch begrenzt, da die Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund des Direktanspruchs den Schaden regelmäßig ohnehin reguliert.

    Gänzlich aus der Verantwortung nehmen kann sich der Fahrer grundsätzlich nicht (z.b. grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz), und die anderen Fälle werden üblicherweise von der Versicherung gedeckt.