[…]
Nein, so meine ich das nicht. Natürlich hoffen manche, dass das Verfassungsgericht wieder eingreift. Aber bei Hartz-IV hat es 17 Jahre gedauert, bis die meisten Sanktionen abgeschafft wurden, weil sie durch das Gericht als verfassungswidrig eingestuft wurden. Das heißt: 17 Jahre lang wurden die Grundrechte dieser Menschen mit Füßen getreten und es ist extrem viel Leid passiert. Und das wird bei der Grundsicherung auch passieren, weil das Bundesverfassungsgericht sich nicht schon im August damit beschäftigen wird. Was ich meine, ist, dass die Regierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts kennt und weiß, dass sie sich auf dünnem Eis bewegt. Deshalb geht man einen Umweg: Man wendet andere Paragrafen an, konstruiert aber die gleichen Effekte. Das Ziel sind Totalsanktionen, aber eben nicht nach Paragraf 31 und 32 SGB II, in denen es um Leistungsminderungen nach Pflichtverletzungen geht. Stattdessen nimmt man den Weg über die „Erreichbarkeit“ im siebten Paragrafen und konstruiert eine Nicht-Erreichbarkeits-Fiktion, die eigentlich nachgewiesen werden muss, die in dem Sinne aber nicht nachgewiesen sein kann. Das ist eine ganz bewusste Umgehung des Urteils, das ist der kalkulierte Verfassungsbruch.
[…]



Weil sich die Meinung des BVerfG nicht auch im Laufe der Zeit ändert?!
Finde ein Strike System merkwürdig. Die Frage ist doch: warum brauchen die 17 Jahre, um so was abzuurteilen? Gesetze müssten doch eigentlich schon nach dem Beschluss vor dem Inkrafttreten angefochten werden können, wenn da Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit bestehen. Ggf. wäre da der Hebel: Nur Gesetze, die nicht angefochten werden, können überhaupt in Kraft treten. Zwar auch nervig, weil es immer wen gibt, der das vors BVerfG zerren würde, aber immerhin wären dann nicht Menschen jahre- und jahrzehntelang Opfer von verfassungswidrigen Gesetzen.
Und warum werden Opfer dann nicht wenigstens irgendwie entschädigt? Da tritt der Staat das Recht von denen mit Füßen 17 Jahre lang, dann wird endlich festgestellt, dass es nicht OK ist und dann? Die bekommen ja nicht einmal ein trauriges Entschuldigungsschreiben.
Diesen Hebel gibt es bereits. Ein Gesetz wird nämlich erst dann rechtskräftig, wenn der Bundespräsident es unterschreibt. Und es wäre eigentlich dessen Aufgabe, einem nicht verfassungskonformen Gesetz die Unterschrift zu verweigern.
Ja, true. Bräuchte man halt mal keinen Lappen als Bundespräsident. Aber was will man tun?