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Nein, so meine ich das nicht. Natürlich hoffen manche, dass das Verfassungsgericht wieder eingreift. Aber bei Hartz-IV hat es 17 Jahre gedauert, bis die meisten Sanktionen abgeschafft wurden, weil sie durch das Gericht als verfassungswidrig eingestuft wurden. Das heißt: 17 Jahre lang wurden die Grundrechte dieser Menschen mit Füßen getreten und es ist extrem viel Leid passiert. Und das wird bei der Grundsicherung auch passieren, weil das Bundesverfassungsgericht sich nicht schon im August damit beschäftigen wird. Was ich meine, ist, dass die Regierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts kennt und weiß, dass sie sich auf dünnem Eis bewegt. Deshalb geht man einen Umweg: Man wendet andere Paragrafen an, konstruiert aber die gleichen Effekte. Das Ziel sind Totalsanktionen, aber eben nicht nach Paragraf 31 und 32 SGB II, in denen es um Leistungsminderungen nach Pflichtverletzungen geht. Stattdessen nimmt man den Weg über die „Erreichbarkeit“ im siebten Paragrafen und konstruiert eine Nicht-Erreichbarkeits-Fiktion, die eigentlich nachgewiesen werden muss, die in dem Sinne aber nicht nachgewiesen sein kann. Das ist eine ganz bewusste Umgehung des Urteils, das ist der kalkulierte Verfassungsbruch.
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Der Name ist bei dir also weiterhin Programm, hatte ich das doch richtig in Erinnerung.