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»Für Unternehmen ist es mittlerweile ein unkalkulierbares Risiko, Freiberufler zu engagieren – es ist in diesem Land nahezu unmöglich, rechtssicher auf Honorarbasis zu arbeiten«, sagt Leiner.
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»Das, was die Sozialgerichte gerade durchsetzen, führt zu einer Vernichtung unzähliger Existenzen«, sagt Leiner. Das Bundessozialgericht und das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen wollen sich auf Anfrage des SPIEGEL nicht dezidiert zu den Aussagen Leiners äußern.
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Dem Sozialgericht wird zur Entscheidungsfindung auch mehr zur Verfügung gestanden haben als der eine Satz.
Aber der Artikel spricht ja gerade davon, dass die Gerichte neuerdings vermehrt anders urteilen und daher bestimmte Faktoren (wie mehrere, unabhängige Auftraggeber) nicht mehr so gewichtet werden wie vorher. Stattdessen spielen andere Faktoren (vor allem, wie relevant die Freiberufler für die Unternehmen sind) eine größere Rolle.
Du kannst daher nicht aufgrund dieses Satzes behaupten, dass es sich hierbei um eine Scheinselbstständigkeit handeln würde, vor allem, wenn der Artikel selber noch andere Beispiele nennt, in denen explizit gesagt wird, dass ein Auftraggeber auch extra drauf geguckt hat, dass die bisherigen Anforderungen und Grenzen zur Scheinselbstständigkeit gewahrt wurden!