Erfreuliches Urteil; besonders wichtig:
Nicht alle Details müssen bewiesen werden
Der EuGH betonte nun, dass Geflüchtete bei einem Pushback besonders schutzbedürftig sind. Wenn es für sie unmöglich ist, Beweise zur erbringen, wäre Frontex gewissermaßen immun. Was nicht sein könnte, denn auch gegenüber dem Handeln von Frontex müsse es wirksamen Rechtsschutz geben. Deshalb reiche für den Beweis, dass ein Pushback stattgefunden hat, ein sogenannter Anscheinsbeweis, bei dem nicht alle Details bewiesen werden müssen. Es muss nur widerspruchsfrei und glaubhaft vorgebracht werden, dass es einen Pushback gab.



Du irrst mit deinen Unterstellungen. Man ist es den zurecht geflüchteten doch auch schuldig, dass man nicht diejenigen aufnimmt die für die Zustände im Fluchtland verantwortlich sind. Wenn Leute aus einem Land flüchten müssen, dann gibt es dort auch genug Täter, die genau für solche Zustände verantwortlich sind. Und wenn man sich hier anschaut, von wem die geflüchteten Gewalt erfahren, dann sind es nicht selten die Leute aus den eigenen Communities. Was derzeit gemacht wird ist so ein Unsinn, als hätte irgendein Land in den 30er Jahren aus Deutschland gleichermaßen Juden und Nazis als Flüchtlinge aufgenommen “weil Asyl aus Deutschland gerechtfertigt ist”.