Erfreuliches Urteil; besonders wichtig:
Nicht alle Details müssen bewiesen werden
Der EuGH betonte nun, dass Geflüchtete bei einem Pushback besonders schutzbedürftig sind. Wenn es für sie unmöglich ist, Beweise zur erbringen, wäre Frontex gewissermaßen immun. Was nicht sein könnte, denn auch gegenüber dem Handeln von Frontex müsse es wirksamen Rechtsschutz geben. Deshalb reiche für den Beweis, dass ein Pushback stattgefunden hat, ein sogenannter Anscheinsbeweis, bei dem nicht alle Details bewiesen werden müssen. Es muss nur widerspruchsfrei und glaubhaft vorgebracht werden, dass es einen Pushback gab.



Das hat aber nichts damit zu tun ob sie aus einem Land kommen in das abgeschoben werden darf.
Die Lösung deiner Bedenken, welche in dieser Form gerechtfertigt sind, sind sichere Fluchtrouten, damit niemand für das Grundrecht auf Asylantrag diese Risiken eingehen muss.
Removed by mod