Erfreuliches Urteil; besonders wichtig:
Nicht alle Details müssen bewiesen werden
Der EuGH betonte nun, dass Geflüchtete bei einem Pushback besonders schutzbedürftig sind. Wenn es für sie unmöglich ist, Beweise zur erbringen, wäre Frontex gewissermaßen immun. Was nicht sein könnte, denn auch gegenüber dem Handeln von Frontex müsse es wirksamen Rechtsschutz geben. Deshalb reiche für den Beweis, dass ein Pushback stattgefunden hat, ein sogenannter Anscheinsbeweis, bei dem nicht alle Details bewiesen werden müssen. Es muss nur widerspruchsfrei und glaubhaft vorgebracht werden, dass es einen Pushback gab.



Gar nicht, das ist der Punkt. Jeder hat das Recht einen Asylantrag zu stellen. Dauerhaften Aufenthalt gibt’s nur nach Prüfung aufgrund unserer Gesetze und den Flüchtlingskonventionen.
Wenn du die Art und Weise wie es läuft nicht menschlich findest dann ist die Lösung sichere Fluchtrouten zu schaffen.
Aber wenn du ein Problem damit hast, das so viele Menschen ihr Recht auf Flucht geltend machen und bei uns eine sichere Bleibe finden, dann kannst du dich ficken gehen, weil du weder geltendes (internationales) Recht achtest, noch den Schutz der Menschenwürde nach unserer Verfassung. Außerdem bedürfte es für diese Position einen Mangel an normaler Grundsolidarität und Mitmenschlichkeit der äußerst besorgniserregend und an sich Menschenfeindlich ist.
Btw ist das ganze eine Folge des Dritten Reichs und zudem unsere demografische Entwicklung so am Sack dass wir uns über jeden Menschen freuen müssen der in Deutschland mit anpacken und sich was aufbauen will.