Eine muslimische Juristin wollte als Richterin auch bei Verhandlungen ein Kopftuch tragen - und wurde deshalb vom Land Hessen nicht eingestellt. Dagegen zog die Frau vor Gericht. Nun wurde ihre Klage abgewiesen.
Das führt zu der absurden Konsequenz, dass eine Christin ein Kopftuch tragen darf, weil das Stück Stoff für sie kein Ausdruck von Religionsausübung ist, aber eine Muslima kriegt dasselbe Stück Stoff verboten.
Richter haben üblicherweise eine Berufskleidung. An bestimmten Gerichten ist da sogar eine Kopfbedeckung dabei. Außerdem finden die Sitzungen in in der Regel beheizten Räumen statt, da braucht es keine Kopfbedeckung.
Das führt zu der absurden Konsequenz, dass eine Christin ein Kopftuch tragen darf, weil das Stück Stoff für sie kein Ausdruck von Religionsausübung ist, aber eine Muslima kriegt dasselbe Stück Stoff verboten.
Richter haben üblicherweise eine Berufskleidung. An bestimmten Gerichten ist da sogar eine Kopfbedeckung dabei. Außerdem finden die Sitzungen in in der Regel beheizten Räumen statt, da braucht es keine Kopfbedeckung.