• Zwuzelmaus@feddit.org
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    2 days ago

    Hä? Wie kann man denn einerseits die Weltanschauung mit Religion gleichsetzen, den Antrag aber dann mit der Begründung ablehnen, dass keine religiösen Gründe vorliegen?

    Nein, da hast du jetzt beide Teile überinterpretiert.

    Einerseits…

    Vegan sein wurde damit überspitzt ausgedrückt als Religion im Sinne der Vorschrift anerkannt.

    …wurde es nur im überspitzten Sinn, also nicht ernsthaft gleichgestellt.

    Auf der anderen Seite sagt die Entscheidung dann…

    Denn es bestehe keine Verpflichtung, im Rahmen der Anstaltsverpflegung sämtliche Verbote und Gebote aller Glaubensgemeinschaften umzusetzen.

    …dass es darauf auch gar nicht ankommt.

    Im Endeffekt sagt das Urteil, die Anstalt hat sich ein bißchen bemüht, und das reicht auf jeden Fall.

    • CyberEgg@discuss.tchncs.de
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      2 days ago

      Nein, da hast du jetzt beide Teile überinterpretiert.

      Nein, hab ich nicht.

      Die Justizvollzugsanstalt hatte die moralisch-ethischen Überzeugungen des Häftlings akzeptiert und diese sogar mit religiösen Überzeugungen gleichgestellt. Vegan sein wurde damit überspitzt ausgedrückt als Religion im Sinne der Vorschrift anerkannt.

      Witzigerweiser erfüllen vegane Speisen auch sämtliche Kriterien für vegetarische und laktosefreie Ernährung und sind oft auch koscher und halal. Man könnte so viel Aufwand sparen…