Der Hinweis mit der Tafel wurde gestern, nachdem die Sache auf Social Media steil ging, schon herausgenommen. Die ursprüngliche Fassung findet sich auf Archivseiten.
Die anderen Empfehlungen gibt es noch, aber auf einem PDF, dass man jetzt auf der Seite finden kann.
Bei der Tafel hätten Angehörige des US-Militärs nach den mir bekannten Vorgaben (Bedürftigkeit soll durch Vorlage eines aktuellen Bescheids über Empfang von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG nachgewiesen werden) auch gar keine Chance.
Der Hinweis mit der Tafel wurde gestern, nachdem die Sache auf Social Media steil ging, schon herausgenommen. Die ursprüngliche Fassung findet sich auf Archivseiten.
Die anderen Empfehlungen gibt es noch, aber auf einem PDF, dass man jetzt auf der Seite finden kann.
Bei der Tafel hätten Angehörige des US-Militärs nach den mir bekannten Vorgaben (Bedürftigkeit soll durch Vorlage eines aktuellen Bescheids über Empfang von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG nachgewiesen werden) auch gar keine Chance.