Nach den tödlichen Schüssen auf den 21-jährigen Lorenz aus Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Sie wirft dem beteiligten Polizisten fahrlässige Tötung vor.

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    6 days ago

    Er erinnert zudem daran, dass bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts die Unschuldsvermutung gilt. “Eine Selbstverständlichkeit, die in diesem Fall jedoch leider besonderer Betonung bedarf, da sie von verschiedenen Seiten infrage gestellt wurde.”

    Ach hier muss man jetzt explizit darauf hinweisen das der Polizist ja unschuldig sein könnte, hätte der Polizist das mal selber bedacht bevor er den jungen Mann VON HINTEN erschossen hat wären wir jetzt nicht in dieser Situation.

    Bin mal gespannt was denn die Rechtfertigung ist jemanden drei mal in Rücken zu schießen der vor einem weg läuft…