Nach den tödlichen Schüssen auf den 21-jährigen Lorenz aus Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Sie wirft dem beteiligten Polizisten fahrlässige Tötung vor.

  • RoflmasterBigPimp@feddit.org
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    14
    ·
    edit-2
    6 days ago

    Er erinnert zudem daran, dass bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts die Unschuldsvermutung gilt. “Eine Selbstverständlichkeit, die in diesem Fall jedoch leider besonderer Betonung bedarf, da sie von verschiedenen Seiten infrage gestellt wurde.”

    Ach hier muss man jetzt explizit darauf hinweisen das der Polizist ja unschuldig sein könnte, hätte der Polizist das mal selber bedacht bevor er den jungen Mann VON HINTEN erschossen hat wären wir jetzt nicht in dieser Situation.

    Bin mal gespannt was denn die Rechtfertigung ist jemanden drei mal in Rücken zu schießen der vor einem weg läuft…

  • Don_alForno@feddit.org
    link
    fedilink
    arrow-up
    10
    ·
    edit-2
    5 days ago

    Fahrlässig?? Was zum aktuellen Fick? Wie schiesst man denn fucking fahrlässig jemanden drei mal in den Rücken?

    • philpo@feddit.org
      link
      fedilink
      arrow-up
      6
      ·
      edit-2
      5 days ago

      Das hat juristisch schon so seinen Sinn. Auch wenn es nach logischen Gesichtspunkten anders ist (in der Juristerei Logik anzunehmen ist aber auch bisschen naiv).

      In Deutschland gilt ja (zum Glück) in dubio pro reo,im Zweifel für den Angeklagten.

      Der StA wird also argumentieren: Sie schossen von hinten auf das Opfer ohne das eine konkrete Notwehrsituation vorlag oder das die Voraussetzungen aus dem niedersächsischen Polizeigesetz vorlagen.

      Dieses schreibt:

      76 NPOG

      (1) 1Schusswaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs erfolglos angewandt sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. 2Gegen Personen ist ihr Gebrauch nur zulässig, wenn der Zweck nicht durch Schusswaffengebrauch gegen Sachen erreicht werden kann.

      (2) 1Schusswaffen dürfen gegen Personen nur gebraucht werden, um angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. 2Ein Schuss, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird, ist nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder der gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist.

      Zwar schreibt das selbe Gesetz wenig später auch,dass ein Gebrauch der Schusswaffe zur Verhinderung der Flucht möglich ist, es gilt aber der Satz 1 von oben wieder.

      “Damit haben sie,Herr Beamter, den Tod des Opfers zu mindestens billigend in Kauf genommen.” Nun, was wäre,wenn man an dieser Stelle mit Totschlag argumentiert hätte? (Mord fällt soweiso komplett weg,da die Mordmerkmale niemals feststellbar sind in so einem Fall)

      Auf einmal hätte der Verteidiger ne Flasche Sekt aufgemacht und laut zu lachen angefangen. Denn: Dafür müsste nun bewiesen werden,dass das Verhalten vorsätzlich oder vergleichbar sei. Sprich: Die StA muss nachweisen,dass der Beamte das Opfer wirklich mit Vorsatz erschossen hat. Das ist außerhalb der Existenz von Beweismaterial wie Bodycam Videos (die entsprechende eindeutige Aussagen zeigen - vom Geschehen gibt es ja keine) oder der Aussagen von Kollegen (“Der Meier hat vorher gesagt, dass er den A. bei nächster Gelegenheit erschießt”) fast ausgeschlossen. Selbst jetzt ist das noch ziemlich hoch gegriffen - der Verteidiger wird u.a. versuchen zu argumentieren, dass der Beamte ja nur “in Panik” in die Richtung geschossen habe und das der Rest ja Pexh sei oder das es sich um einen fehlgeleiteten Fluchtschuss handele und so maximal Körperverletzung mit Todesfolge in Frage käme. Einen Vorsatz kann hier ansonsten kaum jemand beweisen.

      Von daher: Ich bin schon mehr als erstaunt genug,dass überhaupt Anklage erhoben wurde, noch mehr mit welchem Tatvorwurf und bin mal sehr gespannt was kleben bleibt. Am Ende muss man ja froh sein wenn es wenigstens mehr als 90 Tagessätze sind. Wobei das mit der Anklageerhebung auch dem Feltes,dem Anwalt der Mutter, geschuldet sein kann…der ist ein harter Hund.