Darf ein Likör, der kein Ei enthält, mit dem Hinweis “Likör ohne Ei” beworben werden? Mit dieser ungewöhnlichen Frage hat sich das Landgericht Kiel befasst - und entschieden: Der Name ist zulässig.
Darf ein Likör, der kein Ei enthält, mit dem Hinweis “Likör ohne Ei” beworben werden? Mit dieser ungewöhnlichen Frage hat sich das Landgericht Kiel befasst - und entschieden: Der Name ist zulässig.
Das ist eben interpretierbar. Ich würde bei dieser speziellen Vorschrift auch sagen: kein Verstoß.
Liköre unterscheidet man gerade nach den Stoffen, die drin sind. Nicht alle Liköre sind gleich. Nicht alle Liköre sind ohne Ei.