Darf ein Likör, der kein Ei enthält, mit dem Hinweis “Likör ohne Ei” beworben werden? Mit dieser ungewöhnlichen Frage hat sich das Landgericht Kiel befasst - und entschieden: Der Name ist zulässig.

  • toothbrush@lemmy.blahaj.zone
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    11 days ago

    Naja es ist ja ein Eierlikör Ersatz auf Sojabasis. Wenn die Klagenden argumentieren dass Likör generell kein Ei enthält würde das ja noch weniger Sinn machen, nachdem das Produkt die “Ei-lose” Version des Eierlikörs der Angeklagten ist, also, dass durch Zugabe des Sojas das Ei ersetzt wurde.