Eine Daimler-Abteilungsleiterin klagte auf Gleichbehandlung bei der Bezahlung. Das Bundesarbeitsgericht gab ihr im Wesentlichen Recht.
Eine Daimler-Abteilungsleiterin klagte auf Gleichbehandlung bei der Bezahlung. Das Bundesarbeitsgericht gab ihr im Wesentlichen Recht.
Jetzt bin ich verwirrt. Wenn eine Stelle nicht tarifgebunden ist, ist es doch einzig Verhandlungssache, wie hoch das Gehalt ist? Nach dieser Rechtsauffassung hätte, wenn ich das richtig verstanden habe, ein Unternehmen keinen Verhandlungsspielraum bei Gehaltsverhandlungen, sondern dürfte immer nur das gleiche Angebot machen?