Dürfen Arbeitgeber eine Bewerberin ablehnen, weil sie konfessionslos ist? Oder ist das Diskriminierung? Darüber hat heute das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Dürfen Arbeitgeber eine Bewerberin ablehnen, weil sie konfessionslos ist? Oder ist das Diskriminierung? Darüber hat heute das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Das hat aber damit nichts zu tun. Man könnte jemanden ablehnen weil mensch keine wissenstechnischen Voraussetzungen hat, egal welcher Religion sie angehören.
Das wäre in diesem Fall auch so gegangen. Hätte man die Bewerberin ohne Angabe von Gründen oder mit einer anderen Begründung abgelehnt, hätte es keine Grundlage für eine Klage gegeben. Allerdings hat die Diakonie die Religionszugehörigkeit in die Stellenausschreibung geschrieben und damit eine Basis für die Klage geschaffen.
Das Gleiche gilt bei allen Antidiskriminierungsmaßnahmen im Zuge von Bewerbungen. Es steht einem potentiellen Arbeitgeber frei, alle Bewerber aus beliebigen Gründen abzulehnen, es gibt aber eben ein paar Gründe, die man weder in die Stellenausschreibung schreiben oder dem Kandidaten nennen darf.
Deswegen kriegt man diesbezüglich ja auch kein Feedback mehr wenn man abgelehnt wurde. Gibt der Arbeitgeber keinen Grund an, dann kann man ihm nichts tun.
Interessant, ja ergibt Sinn
Einen Kandidaten z.B. wegen Hautfarbe abzulehnen ist immer illegal, auch wenn es nirgendwo aufgeschrieben oder kommuniziert wurde. Es ist dann nur nicht nachweisbar dass es illegal war.
Das ist eben genau der Punkt: Etwas, was nicht nachweisbar ist, ist funktional nicht illegal. Ist es nicht nachweisbar, kann man dafür nicht bestraft werden, egal was das Gesetz dazu sich wünschen täte.
“Funktional nicht illegal” gibt es nicht. Und es gibt verschiedene Möglichkeiten wie ein Arbeitgeber, der grundsätzlich bestimmte Gruppen ausschließt, überführt werden kann.
Z.B. wenn jemand mit dunkler Hautfarbe klagt, nachdem ein schlechter qualifizierter hellhäutiger Bekannter eingestellt wurde.
Dann war der Hellhäutige einfach sympathischer. Der mit der dunklen Hautfarbe hat im Gespräch mit dem Team nicht überzeugt.
Sowas passiert unabhängig von der Hautfarbe auch andauernd. Wir haben letztens als Firma auch zwei Kandidaten für eine Position gehabt und im Endeffekt den am Papier weniger Qualifizierten genommen (obwohl der aus Osteuropa kommt und kein Deutsch spricht im Gegensatz zu dem am Papier besser Qualifizierten, der von hier war), und zwar deswegen, weil der am Papier besser Qualifizierte einfach echt unsympathisch war und der den wir genommen haben super ins Team passt.
Solange solche “soften” Merkmale zur Kandidatenwahl erlaubt sind, solange gibt es kein rechtlich wirksames Verbot gegen Diskriminierung beim Bewerbungsprozess sondern nur ein Verbot offen zuzugeben dass man diskriminiert.
Was das Gesetz will und was das Gesetz tut sind zwei unterschiedliche Dinge, und verurteilt wird danach, was im Gesetz steht und danach was vor Gericht bewiesen werden kann.