Aber auch für diese Übergangszeit verliert er einen Teil seiner Vergütung durch Ausfall des Fahrzeuges.
Das ist tatsächlich ein interessanter Ansatz! Und mit dieser Argumentation, dass der GF eine geldwerte Einbuße (=Schaden) durch den Ersatzwagen bei seinem Einkommen hat, hätte der GF vielleicht auch eine Chance auf Schadensersatz gehabt.
Da ist allerdings viel prozessual gelaufen (wer kann eigentlich den Anspruch rechtlich geltend machen) und es ging hier um Mietwagenkosten vermischt mit Nutzungsausfall.
Wie er dabei allerdings für die Differenz zwischen Porsche und Citroen auf 175€ pro Tag kommt, erschließt sich mir nicht so wirklich.
175€ sind der (pauschale) Tagessatz für Nutzungsausfall bei Fahrzeugen, die in die höchste Klasse (A - kleine Schrottmöhre bis L - Luxussegment gegliedert) eingeordnet werden.
Aber dem Gericht ja offenbar ebenfalls nicht :)
Nutzungsausfallentschädigung bekommt man für die Tage, an denen man auf ein Fahrzeug angewiesen ist, aber kein anderes Fahrzeug zur Verfügung hat. Durch die Anmietung des Ersatzfahrzeugs (das für die gesamte Ausfallzeit zur Verfügung stand), ist jedoch ein Fahrzeug da. Damit funktioniert es nicht, hier diesen Nutzungsausfall geltend zu machen. Wieso die Versicherung nicht die komplette Zeit anerkannt hat, weiß ich nicht. Wahrscheinlich geht sie davon aus, dass das neue Fahrzeug für den GF schneller hätte besorgt werden können.
Hier hat der GF/die Arbeitgeberin versucht, die Differenz zwischen der Nutzungsausfallpauschale und den Mietwagenkosten einzuklagen.
Das ist tatsächlich ein interessanter Ansatz! Und mit dieser Argumentation, dass der GF eine geldwerte Einbuße (=Schaden) durch den Ersatzwagen bei seinem Einkommen hat, hätte der GF vielleicht auch eine Chance auf Schadensersatz gehabt.
Da ist allerdings viel prozessual gelaufen (wer kann eigentlich den Anspruch rechtlich geltend machen) und es ging hier um Mietwagenkosten vermischt mit Nutzungsausfall.
175€ sind der (pauschale) Tagessatz für Nutzungsausfall bei Fahrzeugen, die in die höchste Klasse (A - kleine Schrottmöhre bis L - Luxussegment gegliedert) eingeordnet werden.
Nutzungsausfallentschädigung bekommt man für die Tage, an denen man auf ein Fahrzeug angewiesen ist, aber kein anderes Fahrzeug zur Verfügung hat. Durch die Anmietung des Ersatzfahrzeugs (das für die gesamte Ausfallzeit zur Verfügung stand), ist jedoch ein Fahrzeug da. Damit funktioniert es nicht, hier diesen Nutzungsausfall geltend zu machen. Wieso die Versicherung nicht die komplette Zeit anerkannt hat, weiß ich nicht. Wahrscheinlich geht sie davon aus, dass das neue Fahrzeug für den GF schneller hätte besorgt werden können.
Hier hat der GF/die Arbeitgeberin versucht, die Differenz zwischen der Nutzungsausfallpauschale und den Mietwagenkosten einzuklagen.
Eigentlich ist der sogenannte Arbeitgeber der Arbeitnehmer und der sogenannte Arbeitnehmer der Arbeitgeber.
Hab Schnappspralinen, nur für dich!
*Schnapspralinen
Ich war gerade in der Gegend und habe gehört du gibst ne Runde Schnapspralinen aus?
Aber er soll sie doch schnappen!
Super Kommentar, vielen Dank!
E: klingt vllt sarkastisch, ist aber tatsächlich ernst gemeint. Sehr konstruktiv und gelernt habe ich auch.
Freut mich. Dann ist meine Erfahrung, nachdem mir in drei Jahren hintereinander jeweils jemand ins Auto gefahren ist nicht umsonst 😅