Im Kampf gegen Kinderpornografie will Bundesjustizministerin Hubig Internetanbieter dazu verpflichten, IP-Adressen und Portnummern für drei Monate zu speichern.
Die Maßnahme sei kein Grundrechtseingriff, weil sich mit den Daten keine Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile erstellen ließen,
Hat sie das wirklich so gesagt? Man könnte ja sagen “Es ist ein Grundrechtseingriff, aber in der Abwägung komme ich zu dem Schluss, dass er notwendig ist.” Aber solche Details halten eine Justizministerin nur auf.
Ey, Familienfotos und jeglichen Chatverkehr von Frau Hubig freizugeben ist kein Grundrechtseingriff, weil sich daraus kein Bewegungs- und Persönlichkeitsprofil erstellen lässt.
Hat sie das wirklich so gesagt? Man könnte ja sagen “Es ist ein Grundrechtseingriff, aber in der Abwägung komme ich zu dem Schluss, dass er notwendig ist.” Aber solche Details halten eine Justizministerin nur auf.
Ey, Familienfotos und jeglichen Chatverkehr von Frau Hubig freizugeben ist kein Grundrechtseingriff, weil sich daraus kein Bewegungs- und Persönlichkeitsprofil erstellen lässt.