Dieses Argument bringt man wenn jemand die Reaktion anderer auf Meinungsäußerungen mit der Unterdrückung derselbigen verwechselt. Hier findet eine Unterdrückung einer Meinungsäußerung durch eine Bundesbehörde statt. Diese bestimmte “Konsequenz”, wie du es nennst, ist durch den 1. Zusatzartikel der Verfassung explizit verboten.
Dieses Argument bringt man wenn jemand die Reaktion anderer auf Meinungsäußerungen mit der Unterdrückung derselbigen verwechselt. Hier findet eine Unterdrückung einer Meinungsäußerung durch eine Bundesbehörde statt. Diese bestimmte “Konsequenz”, wie du es nennst, ist durch den 1. Zusatzartikel der Verfassung explizit verboten.