Ein Paar, das eine Flugreise wegen einer Zugverspätung absagen musste, hat keinen Anspruch auf Erstattung. Laut Gericht hätte es die Unzuverlässigkeit der Bahn einplanen müssen.
Ein Paar, das eine Flugreise wegen einer Zugverspätung absagen musste, hat keinen Anspruch auf Erstattung. Laut Gericht hätte es die Unzuverlässigkeit der Bahn einplanen müssen.
Ich hab schon einen Flug verpasst, weil der Zug erst zu spät, dann vom anderen Bahnhof und dann wieder zu spät und am Ende gar nicht mehr gefahren ist, aber auf die Idee, die Bahn dafür zu belangen, wäre ich glaub ich nicht gekommen. Seitdem miete ich für Termine, an denen ich wirklich sein muss, wieder Autos und ich hasse es.
Warum denn nicht? Bei solchen Sperenzchen ist die Bahn doch offensichltich verantwortlich für das Verpassen des Flugs.
Wohl wahr, aber ich rechnete meine Chancen einfach instinktiv Gen null, sowas auch nur im kleinsten zu gewinnen. Die Bahn hat mir ja auch gönnerhaft die Kosten für den ausgefallenen ICE erstattet.