Ein Paar, das eine Flugreise wegen einer Zugverspätung absagen musste, hat keinen Anspruch auf Erstattung. Laut Gericht hätte es die Unzuverlässigkeit der Bahn einplanen müssen.
Ein Paar, das eine Flugreise wegen einer Zugverspätung absagen musste, hat keinen Anspruch auf Erstattung. Laut Gericht hätte es die Unzuverlässigkeit der Bahn einplanen müssen.
Tja, in Zukunft muss man wohl nen Tag früher reisen und im Hotel am Flughafen übernachten.
Dies, aber unironisch. Im Bericht steht dass die gegen 5 losgefahren sind. Da hätte ich mir wirklich lieber ein Flughafenhotel genommen und ein bisschen länger geschlafen.