Die Abgabe des Fragebogens per Gesetz auch von Frauen und divers einzufordern hätte bestimmt keine große Welle geschlagen.
Oder ist (Wehr)-erfassung juristisch mit Wehrpflicht gleichzusetzen?
Es funktioniert nur nicht mit der eigentlichen schon beinhalteten Wehrpflicht, falls der Bedarf nicht mit Freiwilligen erfüllt ist.
Ich vermute der Bedarf wird sich mit Aisbau bzw. Wiederinbetriebnahme der im letzten Jahrzehnt stillgelegten Kasernen erhöhen.
Die Abgabe des Fragebogens per Gesetz auch von Frauen und divers einzufordern hätte bestimmt keine große Welle geschlagen.
Oder ist (Wehr)-erfassung juristisch mit Wehrpflicht gleichzusetzen?
Ich bin kein Jurist, aber wie will man eine verpflichtende Wehrerfassung begründen, wenn es keinen verpflichtenden Wehrdienst gibt?
Die Auskunfspflicht für den Mikozensus steht wahrscheinlich auch nicht im Grundgesetz, dessen Änderung eine 2/3Mehrheit benötigt. Die Begründung “Erfassung einer Auskunft über die eigene Wehrbereitschaft” ist ja erstmal keine Verpflichtung zum Wehrdienst. Sie könnte mit den gleichen politischen Worten eingeführt werden, wie das aktuelle Gesetz: “Es geht darum, daß Mindset zu ändern. Damit alle, im Fall eines Verteidigungsfalls, sich bereits mit dem, von Ihnen zu leistenden Beitrag, beschäftigt haben.”
So viel zur Gleichbehandlung vor dem Gesetz…
Das Grundgesetz gibt derzeit nicht mehr her.
Bundestag und Bundesrat so
Wenn das GG es verbieten sollte, dass das Ausfüllen für Frauen obligatorisch ist, macht man das Ausfüllen für Männer halt freiwillig.
Das wäre quasi genau das, was bisher Usus ist und nicht funktioniert.
Die Abgabe des Fragebogens per Gesetz auch von Frauen und divers einzufordern hätte bestimmt keine große Welle geschlagen. Oder ist (Wehr)-erfassung juristisch mit Wehrpflicht gleichzusetzen?
Es funktioniert nur nicht mit der eigentlichen schon beinhalteten Wehrpflicht, falls der Bedarf nicht mit Freiwilligen erfüllt ist. Ich vermute der Bedarf wird sich mit Aisbau bzw. Wiederinbetriebnahme der im letzten Jahrzehnt stillgelegten Kasernen erhöhen.
Ich bin kein Jurist, aber wie will man eine verpflichtende Wehrerfassung begründen, wenn es keinen verpflichtenden Wehrdienst gibt?
Die Auskunfspflicht für den Mikozensus steht wahrscheinlich auch nicht im Grundgesetz, dessen Änderung eine 2/3Mehrheit benötigt. Die Begründung “Erfassung einer Auskunft über die eigene Wehrbereitschaft” ist ja erstmal keine Verpflichtung zum Wehrdienst. Sie könnte mit den gleichen politischen Worten eingeführt werden, wie das aktuelle Gesetz: “Es geht darum, daß Mindset zu ändern. Damit alle, im Fall eines Verteidigungsfalls, sich bereits mit dem, von Ihnen zu leistenden Beitrag, beschäftigt haben.”