Die Abgabe des Fragebogens per Gesetz auch von Frauen und divers einzufordern hätte bestimmt keine große Welle geschlagen.
Oder ist (Wehr)-erfassung juristisch mit Wehrpflicht gleichzusetzen?
Ich bin kein Jurist, aber wie will man eine verpflichtende Wehrerfassung begründen, wenn es keinen verpflichtenden Wehrdienst gibt?
Die Auskunfspflicht für den Mikozensus steht wahrscheinlich auch nicht im Grundgesetz, dessen Änderung eine 2/3Mehrheit benötigt. Die Begründung “Erfassung einer Auskunft über die eigene Wehrbereitschaft” ist ja erstmal keine Verpflichtung zum Wehrdienst. Sie könnte mit den gleichen politischen Worten eingeführt werden, wie das aktuelle Gesetz: “Es geht darum, daß Mindset zu ändern. Damit alle, im Fall eines Verteidigungsfalls, sich bereits mit dem, von Ihnen zu leistenden Beitrag, beschäftigt haben.”
Ich bin kein Jurist, aber wie will man eine verpflichtende Wehrerfassung begründen, wenn es keinen verpflichtenden Wehrdienst gibt?
Die Auskunfspflicht für den Mikozensus steht wahrscheinlich auch nicht im Grundgesetz, dessen Änderung eine 2/3Mehrheit benötigt. Die Begründung “Erfassung einer Auskunft über die eigene Wehrbereitschaft” ist ja erstmal keine Verpflichtung zum Wehrdienst. Sie könnte mit den gleichen politischen Worten eingeführt werden, wie das aktuelle Gesetz: “Es geht darum, daß Mindset zu ändern. Damit alle, im Fall eines Verteidigungsfalls, sich bereits mit dem, von Ihnen zu leistenden Beitrag, beschäftigt haben.”