Die Firma 123 Shared Mobility ist mit einer Anzeige und Verbandsklagen konfrontiert. Einem Kunden sollen ungerechtfertigt über 1.000 Euro abgebucht worden sein. Nachdem er seine Kreditkarte gesperrt hatte, soll der Pkw während der Fahrt nicht mehr lenk- bzw. bremsbar gewesen sein.
Da will sich die Redaktion vermutlich nicht angreifbar machen, falls die Aussage des Fahrers sich als nicht korrekt erweist oder ein technischer Defekt vorliegt.
Wäre es tatsächlich so, dass “die Firma” hier eine Fernabschaltung initiiert hat, dann hast Du vollkommen recht, dass wahrscheinlich schwere Delikte im Raum stehen. Allerdings kann ich weder zu italienischem noch zu österreichischem Strafrecht viel sagen. In Deutschland würde ich auch prüfen, was da so infrage kommen könnte. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB) wäre das erste. Für Mord könnte auch niedere Beweggründe treffen und je nachdem eventuell “gemeingefährliche Mittel” wenn der Fahrer die Kontrolle verliert, können andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls gefährdet werden.