Die Auslieferung erfolgte plötzlich und schnell: T. war im Dezember 2023 in Berlin festgenommen worden. Am 27. Juni 2024 erklärte das KG die Auslieferung nach Ungarn für zulässig. Der Beschluss ging ihrem Anwalt, Sven Richwin am selben Tag um 17.16 Uhr zu.
In der folgenden Nacht begann die Überstellung, die Übergabe an die österreichischen Behörden zwecks Durchlieferung nach Ungarn erfolgte um 6.50 Uhr. Um 7.38 Uhr ging der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim BVerfG ein. Das BVerfG untersagte die Auslieferung und wies die GenStA an, eine Übergabe von T. nach Ungarn zu verhindern und die “Rückführung in die Bundesrepublik Deutschland zu erwirken”. Dazu kam es nicht
Maja T. wurden Rechtsmittel verweigert und keiner kann mir erzählen, dass die deutsche Polizei sonst für ihr schnelles durchsetzen von richterlichen Entscheiden ist. Somit bleibt nur übrig das hier aus politischen Kalkül der Rechtsstaat mal wieder von amtlicher Seite aus mit Stiefeln getreten wurde. Der Einsatz eines Hubschraubers wird sonst wohl auch eher selten für eine einzige Person genehmigt.
Ich hab dir denn relevanten Teil mal kopiert:
Maja T. wurden Rechtsmittel verweigert und keiner kann mir erzählen, dass die deutsche Polizei sonst für ihr schnelles durchsetzen von richterlichen Entscheiden ist. Somit bleibt nur übrig das hier aus politischen Kalkül der Rechtsstaat mal wieder von amtlicher Seite aus mit Stiefeln getreten wurde. Der Einsatz eines Hubschraubers wird sonst wohl auch eher selten für eine einzige Person genehmigt.