Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürfen sie nicht abgewiesen werden, entschied das Gericht im Fall dreier Somalier, die zuvor von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurückgeschickt worden waren.

  • massi1008@lemmy.world
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    6 days ago

    Ich denke die Reaktion vieler (zumindest einiger die ich kenne) dazu wird nicht sein “Auch die doofe CxU kann keine Politik” , sondern eher “dann muss man halt das Gesetz ändern, wozu wählen wir denn sonst dieses Parlament?”.

    Die Schadenfreude hier ist zwar lustig, aber, machen wir uns nichts vor, der Popularität der AfD ist das alles nur zuträglich.