Die sind sich mitunter nicht zu schade bei den Stellen, wo man sich beworben hat nachzufragen. I.d.R. muss man ne Liste führen wann, wo und für was man sich beworben hat und dazu nen Ansprechpartner angeben. Insbesondere bei Vermittlungs"vorschlägen".
Wenn da der Verdacht aufkommt man würde irgendwie den Bewerbungsprozess sabotieren kann das als Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht gewertet werden und die Sanktionskeule ausgepackt werden.
Die Chancen das zu beweisen stehen zwar wohl eher schlecht, aber da müsste man halt erstmal gegen klagen, was ne Weile dauern kann, während Sanktionen quasi sofort wirksam werden.
Die sind sich mitunter nicht zu schade bei den Stellen, wo man sich beworben hat nachzufragen. I.d.R. muss man ne Liste führen wann, wo und für was man sich beworben hat und dazu nen Ansprechpartner angeben. Insbesondere bei Vermittlungs"vorschlägen".
Wenn da der Verdacht aufkommt man würde irgendwie den Bewerbungsprozess sabotieren kann das als Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht gewertet werden und die Sanktionskeule ausgepackt werden.
Die Chancen das zu beweisen stehen zwar wohl eher schlecht, aber da müsste man halt erstmal gegen klagen, was ne Weile dauern kann, während Sanktionen quasi sofort wirksam werden.