• Lupus@feddit.org
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    1 month ago

    Interessant wird das ganze dann im Zusammenhang mit Art 20 Absatz 4 des GG

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Nach gängiger Rechtsauffassung greift dieses Widerstandsrecht dann, wenn strukturelle Angriffe auf das GG stattfinden und “wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.”

    Wenn also Grundrechte strukturell angegriffen und unwirksam gemacht werden und demokratische mittel ausgeschöpft wurden, könnte eine solche Anerkennung der Geheimdienste und Gerichte durchaus einer zivilen Widerstandskultur den Rücken stärken, solange die Gerichte bis dahin nicht ihre Unabhängigkeit verloren haben.

    • weker01@sh.itjust.works
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      24 days ago

      Dieses recht wurde schon vollkommen entzahnt. Afaik muss schon mehr oder minder der gesamte Staat gefallen sein damit das greift. Das Problem ist die Interpretation von “wenn andere Abhilfe nicht möglich ist”.

      Es ist eher eine Klausel um später nach so einem Fall Wiederstandskämpfer zu begnadigen.