• Schmuppes@lemmy.world
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    3
    ·
    4 mesi fa

    Solange es nicht per Anordnung (Schilder oder Markierung) verboten ist, kannst du dein Kfz in den öffentlichen Straßenraum stellen. Voraussetzung ist, dass es eine gültige Zulassung und Nummernschilder besitzt.

      • Schmuppes@lemmy.world
        link
        fedilink
        Deutsch
        arrow-up
        3
        ·
        4 mesi fa

        Dann ist die Antwort: “Nichts, für das die Kommune dir nicht auf Antrag und gegen Gebühr eine Sondernutzung genehmigt hat.”