Bevor sich jemand angegriffen fühlt, ich hab nichts gegen Framamemes. Ich hab nur das Gefühl, dass der §51a UrhG, der 2021 mit der Urheberrechtsreform ins Gesetz aufgenimmen wurde, etwas untergegangen ist. Der §51a UrhG gestattet die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke ohne Einwilligung der Urheber*innen zu Zwecken einer Karikatur, Parodie oder eines Pastiches. Der Begriff des Pastiche ist etwas ungenau und noch ist die Rechtsprechung zu dem Thema dünn, aber die Gesetzesbegründung zählt als Beispiele explizit “Remix, Meme, GIF, Mashup, Fan Art, Fan Fiction oder Sampling” auf.
Aber KI-Michmicher, die dürfen sich angegriffen fühlen.


Kannte ich bisher noch nicht. Zum Glück reicht mein Schulfranzösisch da noch aus. 😅