Bevor sich jemand angegriffen fühlt, ich hab nichts gegen Framamemes. Ich hab nur das Gefühl, dass der §51a UrhG, der 2021 mit der Urheberrechtsreform ins Gesetz aufgenimmen wurde, etwas untergegangen ist. Der §51a UrhG gestattet die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke ohne Einwilligung der Urheber*innen zu Zwecken einer Karikatur, Parodie oder eines Pastiches. Der Begriff des Pastiche ist etwas ungenau und noch ist die Rechtsprechung zu dem Thema dünn, aber die Gesetzesbegründung zählt als Beispiele explizit “Remix, Meme, GIF, Mashup, Fan Art, Fan Fiction oder Sampling” auf.
Aber KI-Michmicher, die dürfen sich angegriffen fühlen.


Dieses Zuhausy jurasiert
Eigentlich nur ein bisschen nebenbei. Da steckt kein Studium (naja, jeweils ein Semester Strafrecht, öffentliches Recht und Verfassungsrecht, aber kein Jurastudium), kein Beruf, nicht mal ein Schülerpraktikum dahinter.
Das sind zweieinhalb mehr als ich. Ich hatte “IT-Recht”, was sich bisschen mit Verträgen, Copyright und Lizenzen befasst hat, und das wars glaub auch.
Ich anal.