Der Kollege aus dem Einkauf hat bei einem zwielichtigen Händler für 100k Chips bestellt weil die dort so günstig waren. Dort haben sie nur ⅓ des regulären Preises gekostet. Es kamen zwar Chips an, aber 96% nicht in der Geschwindigkeitsstufe und Temperaturbereich die wir brauchen. Produktionsstopp, alles brennt.
Jetzt stehen sie wieder da und müssen Nachschub besorgen. Der Plan ist jetzt beim nächsten zwielichtigen Händler zu bestellen, für neun ähnlichen Preis. Der Händler will Bilder der Ware schicken, allerdings erst nachdem die Bestellung eingegangen ist. Immerhin sitzt der in Deutschland, so die Begründung. Na Prost Mahlzeit.
In eigener Sache: sucht hier jemand einen Elektronikentwickler?


Das hätte ich dann mal juristisch prüfen lassen. Nur weil deren Software etwas nicht kann, heißt nicht, das sie es nicht tun müssen.
Wurde gemacht.
Aber es gibt im B2B keinen Käuferschutz und kein gesetzliches Rückgaberecht, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass beide Vertragsparteien gleich stark sind und keine schützenswerten persönlichen Grundrechte betroffen sind. Also gilt Vertragsfreiheit.
Wenn du als Unternehmen bei der Einrichtung des Volume Licensing Centers zustimmst, dass Käufe über das Portal bindend sind, kommst du da nicht raus.
Entzückend!
Noch ein Grund mehr für meine Paranoialiste. Also falls ich mich irgendwann man selbstständig mache ist allein die Angst “Irgendein Depp muss sich nur verklicken” schon Grund genug, NIEMALS nur in die Nähe des Gedankens “Ich brauche ein Windowssystem” zu kommen. Nicht, dass das je auf dem Tisch war, aber jetzt gräbt sich der Keller halt tiefer
Das ist aber im Einkauf allgemein so, bei allen Business-Portalen. Deshalb sollte man sich als Eigentümer sehr genau überlegen, wann und ob man überhaupt Mitarbeitern die Berechtigung zum Einkauf erteilen will.
Nur das Microsoft VLSC war halt schon besonders schlecht gemacht.