Mieter dürfen ihre Wohnung nicht mit Gewinn untervermieten. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. Wer das trotzdem tut, riskiert die Kündigung durch den Vermieter. Von Egzona Hyseni.
Finde ich frech, dass Unternehmen und Eigentümer damit Profit machen dürfen, Konsumenten aber nicht.
Es wird vorgeschlagen, Teilzeitarbeit zu verbieten, wegen der Wirtschaftslage und dann wird einem mit so einem Urteil der finanzielle Wind aus den Segeln geschlagen.
Finde ich frech, dass Unternehmen und Eigentümer damit Profit machen dürfen, Konsumenten aber nicht.
Es wird vorgeschlagen, Teilzeitarbeit zu verbieten, wegen der Wirtschaftslage und dann wird einem mit so einem Urteil der finanzielle Wind aus den Segeln geschlagen.